VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN.
EU-konform. Effizient. Erfolgreich.
Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei der organisatorischen und fachlichen Durchführung von Vergabeverfahren auf Grundlage der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie in allen Phasen des Vergabeprozesses - von der Bedarfsermittlung bis zum Zuschlag. Wir sorgen für einen strukturierten, transparenten und effizienten Ablauf - in Übereinstimmung mit den geltenden Vergabeanforderungen.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung komplexer EU-weiten Ausschreibungen. Wir kennen die formalen Anforderungen, Fristen und Plattformen und übernehmen für Sie die gesamte Koordination - von der Veröffentlichung über die Bietervorstellungen zur Zuschlagserteilung.
Leistungen im Überblick:
> Beratung und Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte
> Bedarfsermittlung, Erstellung und Aufbereitung von Vergabeunterlagen
> Zeitplanung für die Beschaffung
> Markterkungung (Benchmarkanalyse)
> Prüfung alternativer Beschaffungsmaßnahmen
Unser oberstes Ziel:
> Sicherheit in jedem Schritt: Wir unterstützen Sie dabei, Vergabeverfahren transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit EU-Anforderungen zu gestalten.
> Effizienz und Wirtschaftlichkeit: Durch strukturierte Prozesse und praxisnahe Beratung sichern wir optimale Ergebnisse.
> Vertrauen und Partnerschaft: Wir verstehen uns als verlässlicher Begleiter mit dem Ziel, lanfristige und faire Beschaffungsprozesse zu fördern.
Rechtsberatende Tätigkeiten unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz und sind damit zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Die HA&P erbringt ausschließlich die technisch-wirtschaftlichen Tätigkeiten im Beratungs- und Abwicklungsprozess, die nicht dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen. Mit einigen Rechtsanwaltskanzleien arbeiten wir seit Jahren in enger Kooperation und empfehlen, diese für den rechtsberatenden Teil zu beauftragen. Die Gesamtkoordination kann dann „wie aus einer Hand“ erfolgen. Das sichert unseren Mandanten eine ganzheitliche Lösung mit minimalem Abstimmungsaufwand und effizienten Prozessen..
